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Vereinsgründung 1885
Nachgründung 1951
Vollständige Satzung Satzung vom 04.Oktober 2019
Anhang 1 Wanderordnung 04.Oktober 2019
Anhang 2 Auszeichnugsrichtlinie 04. Oktober 2019
Satzungsauszüge § 1 Name und Zweck des Vereins
1. Der Taunusklub Zweigverein Usingen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Über die Höhe des jährlichen Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung im Frühjahr eines jeden Jahres wählt die Mitglieder des Vorstandes auf die Dauer von 2 Jahren. Vorstandmitglieder werden gewählt in geraden und ungeraden Jahren nach Satzungsfestlegung.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand leitet und regelt die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.
§ 10 Datenschutz im Verein
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