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 Vereinsgründung 1885 
 Nachgründung 1951 
 Vollständige Satzung Satzung vom 04.Oktober 2019 
 Anhang 1 Wanderordnung 04.Oktober 2019 
 Anhang 2 Auszeichnugsrichtlinie 04. Oktober 2019 
 
 
 Satzungsauszüge § 1 Name und Zweck des Vereins 
 1. Der Taunusklub Zweigverein Usingen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung 
 § 6 Mitgliedsbeitrag 
 Über die Höhe des jährlichen Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. 
 § 8 Mitgliederversammlung 
 Die Mitgliederversammlung im Frühjahr eines jeden Jahres wählt die Mitglieder des Vorstandes auf die Dauer von 2 Jahren. Vorstandmitglieder werden gewählt in geraden und ungeraden Jahren nach Satzungsfestlegung. 
 § 9 Vorstand 
 Der Vorstand leitet und regelt die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen. 
 § 10 Datenschutz im Verein 
 
 
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